Page 12 - DTB Denkfabrik | Kinderturnen
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Notwendigkeit zu unterstreichen. Damit das gelingt, brauchen Kinder die Unterstützung der Verbände. Es muss der gesellschaftliche Stellenwert des Sports und Vereinssports gestärkt und für die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen sensibilisiert werden. Nur so kann ein nachhaltiger Imagewandel des organisierten Sports zum anerkannten Teil der Bildung und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen erreicht werden.
Eine Frage der Verantwortlichkeit
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages, der darü- ber berät, wie die Gesellschaft gut durch die Pandemie geführt werden kann, tagt bisweilen ohne Vertretung des Sports. Das ist bezeichnend. Nicht nur die Sicht von Epidemiologien, sondern auch die von Expert*innen aller »schützenswerten Bereiche des Lebens«, wie etwa die von Pädagogen, sollten berücksichtigt werden – und auch die Perspektive des Sports. Vertreter*innen des
Sports und Verantwortungsträger*innen der Sport(fach) verbände sollten mit ihrer Expertise und Sichtweise
als Expert*innen befragt und in Entscheidungen ein- gebunden werden. Insbesondere sollten auch unter- schiedliche Perspektiven, wie etwa die von Kindern
und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Bei Entscheidungen muss in Zukunft noch stärker interdiszi- plinär gedacht werden. Kommunale Netzwerke müssen gestärkt werden. Auch für Themen außerhalb der Pande- mie liefert der Sport nützliche Expertise, zum Beispiel in der Stadtentwicklung zum Thema Urban Using und Ent- wicklung des öffentlichen Raums. Ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene: Es gilt, die Expert*innen des organisierten Sports stärker in die Entscheidungen und Diskussionen mit einzubinden.
Der »goldene Plan des Sports« entstand erstmals in den 1960er Jahren als Sportstätten-Sanierungsprogramm. Die Diskussion um einen neuen »goldenen Plan des Sports« kam seitdem immer wieder auf und zuletzt wurde 2020 ein neues Infrastrukturprogramm durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgelegt. Grundsätzlich sind jedoch für alle örtlichen Angelegenheiten die Kommunen zuständig. Zu ihren verpflichtenden Aufgaben gehören u. a. die Bauleitpla- nung und -aufsicht, Abwasserbeseitigung, Vorhaltung von Vorsorgeeinrichtungen, Schulentwicklungsplanung und Ordnungsverwaltung. Zu den freiwilligen Leistun- gen gehören Angelegenheiten, über die die Kommune entscheidet, ob sie tätig wird oder nicht. Dazu zählen
u. a. Tierparks, Freizeitangebote sowie Sportplätze und Freibäder. Die Auswirkungen der anhaltenden Pande-
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